Ingenieurbüro Lübeck

Leistungsphasen nach HOAI

Leistungsphasen nach HOAI

 

HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung.


Laut §15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten/Ingenieurs in neun Phasen detailliert beschrieben:

 

  
Leistungsphase 1- Ermittlung der Grundlagen


Diese Phase ist als Start zu sehen. Hier besprechen wir mit den Bauherren vorab Wünsche, Nutzungsanforderungen, Finanzielles und führen eine Bestandsaufnahme und Standortanalyse durch. In dieser Phase geben wir auch einen Überblick über die nötigen zusätzlichen Fachkräfte (z.B. Statiker).


Leistungsphase 2 – Vorplanung
In dieser Phase erstellen wir in der Regel mehrere Planskizzen und Vorschläge, die die Anforderungen und Wünsche der Bauherren beinhalten. Möglicherweise werden hier bereits Informationen bei Bauämtern eingeholt und das Projekt auf seine Kosten geprüft.


Leistungsphase 3 – Planung des Entwurfs
Hier werden die Planskizzen konkretisiert und das Planungskonzept gemeinsam mit der Objektbeschreibung zu einem Entwurf entwickelt. In dieser Phase können konkrete Kostenberechnungen erfolgen.


Leistungsphase 4 – Planung der Genehmigung
Nachdem der Bauherr den fertiggestellten Entwürfen zugestimmt hat, kümmern wir uns um die notwendigen Genehmigungen und Zustimmung bei den zuständigen Ämtern und Behörden. Bei Bedarf müssen wir verhandeln und Anpassungen an den Entwürfen vornehmen.


Leistungsphase 5 – Planung der Ausführung
In dieser Phase planen wir die konkrete Umsetzung der Baupläne (Detail-und Konstruktionspläne, Ausführungspläne)


Leistungsphase 6 – Vergabevorbereitung
Nachdem die Baumassen als Grundlage für Leistungsbeschreibungen ermittelt wurden und Bauleistungen klar definiert und aufgeteilt wurden, können wir verschiedene Gewerke mit den Aufgaben betrauen. Gegebenfalls leiten wir Vergabeverfahren ein bzw. holen uns verschiedene Angebote ein.


Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
Auch wenn die endgültige Entscheidung der Vergabe bei dem Bauherren liegt, werten wir mit unserem Fachwissen die unterschiedlichen Angebote aus und treffen eine Vorauswahl.


Leistungsphase 8 – Überwachung des Baufortschritts
Diese zentrale Aufgabe des Architekten bzw. Bauingenieurs als Bauleiter ist essenziell für jeden Bauherren, um Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Auch wird der anvisierte Bauzeitenplan überwacht. Hinzu kommen noch Rechnungsprüfungen, Kostenfeststellung, Organisation behördliche Abnahmen und Übergabe des Objektes.


Leistungsphase 9 – Dokumentation
Nach dem das Bauobjekt fertig gestellt ist erfolgt eine Baubegehung durch uns, um etwaige Baumängel festzustellen. Außerdem erstellen wir eine Dokumentation mit sämtlichen Rechnungen und Aufträgen des Bauvorhaben.